Charta der guten Praktiken in der Veterinärmedizin

Der Verein Freiburger Tierärzte und das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Freiburg haben eine «Charta der guten Praktiken» verabschiedet.

Darin bekennen sich Tierärztinnen und Tierärzte zu Richtlinien, welche die in StAR definierten Ziele zum sachgemässen Einsatz von Antibiotika respektieren. Mit der Unterstützung des Kantonstierarztes werden festgelegte gute Praktiken respektiert und umgesetzt. Am 28. Mai 2018 wurde die Charta anlässlich eines «point de presse» den Medien vorgestellt. Der Anlass fand auf einem landwirtschaftlichen Milchvieh-Betrieb und unter Mitwirkung aller interessierten Kreise statt. So legten der Präsident der Freiburger Tierärzte, eine Vertreterin des BLV, der Kantonstierarzt, ein amtlicher Tierarzt, eine Bestandestierärztin und ein Tierhalter ihre Standpunkte zum Thema Antibiotikaresistenzbekämpfung und Nutztiermedizin dar. Der Anlass zeigte auf gute Weise auf, dass bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen alle gemeinsam am selben Strick ziehen müssen.

Letzte Änderung 11.09.2023

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