Der Bundesrat hat die IS ABV-Verordnung (ISABV-V) am 31.10.2018 verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2019 zusammen mit den Technischen Weisungen in Kraft. Ab dann müssen Tierärztinnen und Tierärzte ihre Verschreibungen für Antibiotika im IS ABV erfassen, wenn es sich um die Behandlung von Tiergruppen handelt. Werden die Antibiotika hingegen nur für einzelne Tiere oder auf Vorrat abgegeben, ist die Erfassung erst ab dem 1. Oktober 2019 obligatorisch.
Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung zur ISABV-V und unter www.blv.admin.ch/isabv.